Hörmann Produkte sind oft in Garagen, Industriehallen oder Häusern verbaut. Deshalb schließt Hörmann die Erstattung von Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz aus. Leider ist auch
die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung entsprechender Teile von der Garantie ausgeschlossen.
Sollte es mal zu einem Garantiefall kommen, sind wir von Köppen Tortechnik für Sie da.
Auf Wunsch setzten wir uns mit Hörmann auseinander um gemeinsam Ihren Garantieanspruch geltend zu machen. Wir bieten Ihnen ein komplett Wohlfühlprogramm oder auch eine einfache
Unterstützumg für versierte Handwerker.
Weitere Informationen finden Sie links unter Garantiebedingungen