Garantiebedingungen für Garagentor- und Einfahrtstor-Antriebe
Dauer der Garantie:
Für die Zeit von 10 Jahren ab Kaufdatum erhält der Käufer eine Garantie auf die sichere Funktion des Hörmann-Garagentores. Für Ersatzlieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist. Für die Zeit von 5 Jahren ab Kaufdatum erhält der Käufer eine Garantie auf Federn, Drahtseile, Laufrollen, Scharniere und Umlenkrollen für Garagentore unter normaler Beanspruchung von max. 5 Torbetätigungen (Auf / Zu) pro Tag.
Voraussetzungen:
Der Garantieanspruch gilt nur für das Land, in dem das Hörmann-Garagentor gekauft wurde. Die Ware muss auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand. Die vollständig ausgefüllte Garantiekarte mit dem Kaufbeleg einschl. Datum gilt als Nachweis für den Garantieanspruch.
Leistungen:
Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Hörmann-Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie zu ersetzen, nachzubessern oder einen Minderwert zu ersetzen. Kosten für Aus- und Einbau, sowie Versandkosten übernehmen wir nicht. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Ausgeschlossen sind Schäden durch / an: − unsachgemäßen Einbau und unterlassene Pflege und Wartung − unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung − fahrlässige oder mutwillige Zerstörung − äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Salze, Laugen, Säuren, anormale Umwelteinflüsse − mechanische Beschädigung durch unsachgemäßen Transport und Montage − Grundierungen und sonstigen Oberflächenschutz − falsche oder nicht rechtzeitig erfolgte Schutzanstriche − Reparatur durch nicht qualifizierte Personen − Verwendung von Teilen fremder Herkunft ohne Zustimmung des Herstellers − Entfernen oder Unkenntlichmachen der Produktnummer
HÖRMANN KG Verkaufsgesellschaft
Upheider Weg 94-98
D-33803 Steinhagen
www.hoermann.com
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